Wie du bereits weißt, sind Handys während des Unterrichts, oft auch grundsätzlich auf dem Schulgelände, gänzlich verboten. Ausnahme sind Lehrer, die etwas moderner unterrichten und manchmal die Schülerhandys in den Unterricht mit einbinden. Macht der Lehrer das allerdings nicht, solltest du auch nicht auf dein Handy schauen – oder dich zumindest nicht erwischen lassen (das hast du nicht von mir).
Nun gehen wir davon aus, dass dir dein Lehrer das Handy abgenommen hat. Je nach Lehrer kann das Ganze etwas entspannter sein, indem du es einfach nach der Stunde wieder bekommst oder etwas nervenaufreibender, indem er es über das Wochenende einbehält oder gar deine Eltern antreten lässt. Doch darf er das? Dein Handy gehört immerhin dir?
Konfiszieren darf dein Lehrer das Handy schon. Vorausgesetzt er gibt es dir am Ende des Tages wieder. Würde er es über das Wochenende einbehalten oder gar länger, ist das sicherlich nicht mehr in Ordnung. Spätestens wenn du dein Handy am Ende des Tages nicht mehr bekommst, solltest du dich an deine Eltern oder die Schulleitung wenden.
Auch darf er dir nicht verbieten, dass du ein Handy grundsätzlich mit dir führst. Zwar solltest du es nicht einfach so verwenden, aber dabei haben darfst du dein Handy schon.
Tatsächlich darf deine Schule auch die Handynutzung während der Pause verbieten. Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat zu diesem Punkt folgende Stellungnahme verfasst: „In den Pausen sollen die Schülerinnen und Schüler losgelöst von der unterrichtlichen Anspannung vor allem untereinander ins Gespräch kommen, um die Kameradschaft zu pflegen und ggf. Spannungen und Konflikte abzubauen. Daher hat die Schule auch das Recht, die Handybenutzung während der Pausen auf dem Schulhof für den Regelfall zu untersagen.“
Wurde dein Handy schon einmal über das Tagesende hinweg einbehalten? Wusstest du, dass Lehrer oftmals noch mehr Dinge machen, die sie eigentlich gar nicht dürfen? Nein? Dann wollen wir dich noch ein wenig weiter aufklären!
Das dein Lehrer keine körperliche Gewalt anwenden darf ist dir sicherlich klar. Was früher ganz normal war, kommt heute überhaupt nicht mehr in Frage. Was allerdings auch heutzutage noch oftmals verwendet wird, ist das stumpfe Niederschreiben von einem bestimmten Satz oder gleich Teile der Schulordnung. Ein Lehrer darf dir also nicht verordnen hundert mal „Ich darf nicht schwätzen“ aufzuschreiben. Genauso wenig, wie du als Sanktion die Schulordnung abschreiben musst. Solche Strafen haben keinen pädagogischen Zweck und sind damit nicht erlaubt.
Die Schreckensvorstellung schlechthin: Der Lehrer durchkramt deinen Schulranzen, durchforstet dein Handy oder liest einen Brief vor, der sicherlich nicht an den Lehrer gerichtet war. Allein der Gedanke ist für die meisten Schüler unglaublich unangenehm. Absolut verständlich! Immerhin ist das ein unglaublicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Um es kurz zu sagen: Deinem Lehrer gehört weder dein Handy-, Rucksack- oder Liebesbriefinhalt etwas an. Sollte ein Lehrer derartig in dein Persönlichkeitsrecht eingreifen, solltest du auf jeden Fall mit jemanden darüber reden und das nicht in dich hineinfressen.
Dein Lehrer darf außerdem nichts machen, was dich in irgendeiner Form entwürdigt. Was könnte das sein? Beispielsweise dich mit dem Gesicht zu der Wand stellen, dich Liegestützen oder Kniebeugen machen lassen. Solchen Sanktionen fehlt es an pädagogischen Hintergrund. Ganz im Gegenteil: Sie stellen dich einfach nur bloß. Auch wenn Lehrer erwachsene Personen sind, von welchen man sicherlich Respekt haben sollte, haben sie auf keinen Fall das Recht, dich oder einen deiner Mitschüler bloßzustellen.
Gerade eben war noch Pause und du bist einfach nicht dazu gekommen auf die Toilette zu gehen. Vielleicht musstest du einfach noch kurz etwas vom Kiosk kaufen, weil du deine Brotzeit vergessen hast. Nun sitzt du wieder im Klassenraum, wohlwissend, dass dir eine Doppelstunde Mathe bevorsteht. Und du weißt ganz genau: Herr Lutz lässt während der Stunde niemanden aufs Klo. Eine Doppelstunde verdrücken? Obwohl du sowieso schon relativ dringend auf die Toilette müsstest? Darf dir das ein Lehrer untersagen? Nein! Der Toilettengang ist ein absolutes Grundbedürfnis und darf auch nicht durch den Lehrer untersagt werden. Der Lehrer darf dir den Toilettengang nicht verbieten, wenn du wirklich dringend auf Toilette musst. Wie dringend das Ganze letztlich ist, weißt du in dem Moment ja selbst am besten.
Wie gehst du aber nun damit um, wenn ein Lehrer etwas macht, was er eigentlich gar nicht darf? Der erste wichtige Schritt ist natürlich zu wissen, was der Lehrer darf und was nicht. Sollte dein Lehrer dann etwas machen, was er nicht machen darf, kannst du ihn darauf hinweisen. Dabei solltest du natürlich darauf achten, wie du deinen Hinweis formulierst. Wenn du möchtest, dass er deinen Hinweis auch registriert, solltest du keine Vorwürfe machen. Sage also nicht: „Sie müssen mich auf Toilette lassen! Das ist mein Grundrecht“, oder „Ich muss die Schulordnung nicht abschreiben! Das hat keinen pädagogischen Hintergrund!“. Versuche stattdessen ruhig zu erklären, warum du ein gewisses Verhalten seitens des Lehrers nicht gut findest. Möchtest du also, dass dein Lehrer deine Worte annimmt, solltest du ihm nicht gleich mit einem Regelbruch konfrontieren – am besten auch eher unter vier Augen, als vor der ganzen Klasse.
Du könntest beispielsweise sagen: „Herr XY/Frau XY, ich verstehe ja, dass ich im Unterricht kein Handy verwenden darf. Ich bräuchte es aber wirklich sehr dringend nach der sechsten Stunde wieder zurück. Ich bin über mein Handy oft mit meiner Familie in Kontakt und die machen sich sicherlich Sorgen, wenn ich nicht antworte.“
Mit dem direkten Konfrontieren eines Regelbruches fährst du den Wagen oftmals einfach voll gegen die Wand. Wenn du das Ganze etwas diplomatischer angehst, hast du definitiv bedeutend bessere Erfolgschancen. Allerdings solltest du auch deine Grenzen kennen. Wenn deine entgegenkommenden Worte nichts bewirken sollten, steht es dir spätesten dann zu, dich an deine Eltern zu wenden. Dann könnt ihr abstimmen, wie ihr weiter Vorgehen wollt. Geht bei der Schule dann eine Beschwerde ein, hast du es zuvor zumindest auf einem angenehmeren Weg versucht.
Hi, ich bin Markus, ehemaliger mittelmäßiger Realschüler und Mathematiker mit 1er Abschluss.
Moment, wie passt das denn zusammen? Nun, eines Tages ging mir einfach ein Licht auf. Und dasselbe kannst du auch. Denn wir bei Pormago glauben, dass jeder ALLES erreichen kann. Deshalb möchten wir dir helfen, die beste Version von dir zu sein -
innerhalb & außerhalb des Klassenzimmers.