Zunächst müssen wir einmal zwischen den klassischen Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen unterscheiden. Jede Lehrerin und jeder Lehrer stehen eine Reihe von Maßnahmen zur verfügung, um die Bildung und Erziehung der Schüler(innen) sicherzustellen. Dazu gehört z.B. Nachsitzen, eine Extraschicht Tafeldienst oder Strafarbeiten. All diese Mittel werden als Erziehungsmaßnahmen bezeichnet.
Die bereits erwähnten Ordnungsmaßnahmen sind der konsequente nächste Schritt. Sie werden nur im Ernstfall verhängt und sind im Schulgesetzt der einzelnen Bundesländer geregelt. Ziel ist es, einzelnen Schülerinnen und Schülern ihr schwerwiegendes Fehlverhalten klarzumachen. Der schriftliche Schulverweis stellt die mildeste Form einer solchen Ordnungsmaßnahmen dar. Der verschärfte Verweis steht an zweiter Stelle. Er ist so zusagen die letzte Warnung vor schwerwiegenderen Maßnahmen.
Die Schulgesetzte der einzelnen Bundesländer stellen einen ganzen Katalog an möglichen Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Schulen dürfen sich hieraus bedienen, müssen allerdings nicht jede Maßnahme anwenden. So sind unter Art. 86 des Bayerischen Schulgesetzes folgende 12 Ordnungsmaßnahmen aufgeführt (Stand Aug-2020):
Ganz interessant ist auch, dass der Gesetzgeber klar unzulässige Maßnahmen auflistet. Ließt man beispielsweise. So heißt es unter Art. 86 des Bayerischen Schulgesetzes weiter, dass folgende Maßnahmen unzulässig sind:
Warum das interessant ist? Nun beispielsweise stellt Punkt 2 klar, dass der berüchtigte „Klassenverweis“ nur ein Mythos ist. Es darf einer ganzen Klasse kein Schulverweis erteilt werden. Allerdings ist es erlaubt, jedem einzelne Schüler (oder Schülerin) ein Schulverweis zu erteilen. Vorsicht also vor dem vermeintlichen Schutz der Gruppe.
Diese Frage lässt sich das nicht exakt beantworten. Jede Schule darf ihre eigene Regeln anwenden. In vielen Fällen führen 2-3 Verweise zu einem verschärften Verweis und wiederum 2-3 verschärfte Verweise zur Entlassung von der Schule. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte ihr am besten bei eurer Schule nachfragen. Das schafft Klarheit. Ein(e) Lehrer(in) eures Vertrauens, wird euch sicher weiterhelfen.
Das geht tatsächlich. Allerdings nur bei Ordnungsmaßnahmen. Deshalb war es wichtig den Unterschied klar hervorzuheben. Auch hier sind die Rechte der Schüler(innen) per Gesetz geregelt. Die betroffene Schülerin oder der Schüler sind vor der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme anzuhören. Das muss du auch nicht alleine durchgestanden werden. Er/sie darf eine Persons seines Vertrauens, wie beispielsweise seine Eltern, mitbringen.
Sollte der Schüler / die Schülerin der Maßnahme nicht zustimmen, kann am Verwaltungsgericht sogar Widerspruch eingelegt werden. Hier wird dann über die Rechtmäßigkeit der Ordnungsmaßnahme entschieden.
Grundsätzlich möchte dir die Schule keine Steine in den Weg legen. Gerade mit deinem Abschlusszeugnis wirst du vermutlich dein Leben lang in Bewerbungsschreiben angeben. Solch negative Vermerke könnten einem massiv die Zukunft verbauen. Das möchte natürlich niemand. Deshalb wird ein Schulverweis oder verschärfter Verweis in der Regel nicht in die Zeugnisbemerkung aufgenommen. Allerdings könnten indirekt Rückschlüsse auf ein negatives Verhalten gezogen werden. Es könnte beispielsweise aufgeführt werden, dass sich der Schüler oder die Schülerin mehrfach nicht an die Schulordnung gehalten hat.
Es hat dich also erwischt. Dir wird aufgrund deines Verhaltens ein Schulverweis erteilt. Eine solche Nachricht wird dich anfangs vermutlich auf eine emotionale Achterbahnfahrt schicken. Von Leugnen über Wut zu Verhandeln und Niedergeschlagenheit kann alles dabei sein. Nimm dir Zeit um alles sacken zu lasse.
Sobald es dir etwas besser geht, kann es helfen zu reflektieren. Deine Schule hatte vermutlich Gründe für den Schulverweis.
Mein Tipp: Such jetzt nicht die Schuld bei anderen. Du kannst das Verhalten andere Menschen nicht beeinflussen. Aber du bist Herr über dein eigenes Verhalten.
Außerdem kann vergangenes nicht beeinflusst werden. Wichtig ist jetzt nur noch, aus deine Fehlern zu lernen. Frag dich also: „was kann ich mich nächstenmal verhalten, um die Situation zu de-eskalieren?“
Der Verweis wird per Post zugeschickt. Das ist dann der bekannte „blaue Brief“. Deine Eltern werden also zwangsläufig von der Maßnahme deiner Schule erfahren. Am besten du kommst dem Schrecken zuvor. Erzählen deinen Eltern offen und ehrlich was passiert ist.
Es kann auch helfen, mit dem betroffenen Lehrer oder der Lehrerin ein Gespräch zu suchen. Leg den Fokus am besten auf die Frage, wie sowas in Zukunft vermieden werden kann.
Du könntest das Gespräch beispielsweise so starten: „Herr Lehrer (Frau Lehrerin) ich nehme den Schulverweis sehr ernst. Mir war nicht klar, dass mein Verhalten solche Konsequenzen haben würde. Ich will aus meinen Fehlern lernen. Deshalb möchte ich Sie um Ihren Rat fragen: Wie soll ich mich zukünftig in ähnlichen Situationen verhalten, um einen Verweis zu vermeiden?“
Anmerkung: Solch eine Frage macht natürlich nur Sinn, wenn dir nicht klar ist, wie du dich richtig verhalten hättest sollen. Bekommst du aber einen Schulverweise beispielsweise fürs Schwänzen, solltest du wissen was du falsch gemacht hast.
Hi, ich bin Markus, ehemaliger mittelmäßiger Realschüler und Mathematiker mit 1er Abschluss.
Moment, wie passt das denn zusammen? Nun, eines Tages ging mir einfach ein Licht auf. Und dasselbe kannst du auch. Denn wir bei Pormago glauben, dass jeder ALLES erreichen kann. Deshalb möchten wir dir helfen, die beste Version von dir zu sein -
innerhalb & außerhalb des Klassenzimmers.